Haus verkaufen oder Wohnung verkaufen und Steuer zahlen
Immobilienverkauf: Steuer bezahlen
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen wissen viele Immobilienbesitzer nicht, ob und wieviel Steuer man beim Immobilienverkauf bezahlen muss. Meist herrscht eine große Unsicherheit darüber. Seit 01. Jänner 2016 gibt es in Österreich die neue Steuerreform 2016.
Immobilienertragsteuer 2016: Soviel Steuern bezahlen Sie beim Immobilienverkauf
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten oder eine Immobilie erben und später verkaufen möchten empfehlen wir Ihnen sich genau über die neue Immobilienertragsteuer 2016 zu informieren. Seit 01.01.2016 gilt die neue Immobilienertragsteuer die von 25 Prozent auf 30 Prozent angehoben wurde. Bei Altbau-Objekten ist der Steuersatz jetzt 4,2 Prozent und bei umgewidmeten Grundstücken (Umwidmung nach 01.01.1988) bei 18 Prozent. Der Inflationsabschlag von 2 Prozent bei einem Verkauf von Neuvermögen ab dem 11. Besitzjahr fällt weg. Die Grunderwerbsteuer wird jetzt neu nicht mehr vom Einheitswert sondern nun vom deutlich höheren Verkehrswert berechnet.
Änderung der Steuerlasst
Angenommen Sie verkaufen Ihre Immobilie um zB. 300.000 Euro, haben Ihre Immobilie aber um zB. 250.000 Euro gekauft, beträgt der Veräußerungsgewinn 50.000 Euro. Die Steuer die Sie somit zahlen müssen ist 15.000 Euro, daher 30 Prozent. Die Bemessungsgrundlage ist immer die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufspreis. Dasselbe gilt natürlich auch nach einer Schenkung oder bei Vererbung – wenn verkauft wird, fallen die Steuern an! Befindet sich der Verkäufer innerhalb eines Befreiungstatbestandes (Hauptwohnsitzbefreiung und dgl.) ist jedoch keine Immobilienertragsteuer zu bezahlen.
Unser Tipp für Haus- und Wohnungsverkäufer
Der Verkauf einer Immobilie ist eine wichtige Entscheidung im Leben und daher empfehlen wir Ihnen bereits vor Verkauf sich an Ihren Steuerberater Ihres Vertrauens zu wenden. Eine kompetente Beratung ist hier unumgänglich. Bei einem inkludierten Verkaufsauftrag Ihrer Immobilie sind Sie bei den Verkaufsexperten von der Firma Bischof Immobilien in Dornbirn in kompetenten und professionellen Händen. Hier werden Sie diskret und unabhängig beraten und über die anfallenden Steuern informiert – natürlich in Zusammenarbeit mit ausgebildeten Steuerberatern. Sollten Sie eine Immobilie vermieten, müssen Sie ebenso steuern zahlen an!
Hinweis: Diese Informationen stellen unsererseits keine individuelle steuerliche Beratung dar. Bei diesen Informationen handelt es sich um allgemeine steuerliche Informationen ohne Berücksichtigung von individuellen Fallkonstellationen. Für die Beurteilung konkreter insbesonders komplexer Einzelfälle ist die Konsultation eines befugten Steuerberaters unerlässlich. Weiters weisen wir darauf hin, daß sich einzelne Details bezüglich der bereits beschlossenen Steuerreform bezüglich Umgang in der Praxis noch ändern können. In diesem Zusammenhang lehnen wir jegliche Haftung für die Informationen ab.
2 Comments. Leave new
Hallo ich habe eine Frage, besitze seid 7 Jahren eine Wohnung in der ich selbst nicht gewohnt und nicht gemeldet war. Würde sie jetzt gerne verkaufen mit welche zusätzliche Kosten an das Finanzamt müsste ich rechnen.
Sehr nützlich, dass Sie hier nochmal die Befreiungstatbestände nennen. Ich hatte dies schon vollkommen vergessen. Aber der Artikel hat mich daran erinnert, dass die Steuerlast wahrscheinlich doch nicht so hoch ausfallen wird, wenn ich mein Haus verkaufe.