Haus od. Wohnung nach Trennung od. Scheidung verkaufen

März 11, 2016
admin

Haus oder Wohnung nach Scheidung oder Trennung verkaufen: Alles beginnt so schön und man kauft sich eine gemeinsame Immobilie – ein Haus oder eine Wohnung. Doch viele Paare gehen nach einer Zeit getrennte Wege – manche freundschaftlich und manche Ehepaare streiten. Besonders wenn es um das Thema Geld und gemeinsames Vermögen geht. Oft fällt dann das Haus oder die Wohnung der Scheidung zum Opfer. Das gemeinsame Haus oder die Wohnung wird dann auf beide Scheidungsparteien aufgeteilt. Und gerade hier beginnt oft der Streit. Wer hat wieviel in die Immobilie eingebracht, wem gehört was,…

Scheidung und Trennung – wer bekommt das Haus oder die Wohnung?

Wer nach einer Scheidung oder Trennung die Immobilie bekommt hängt davon ab, wie die vertragliche Regelung aussieht und wer der Eigentümer der Immobilie ist. In der Regel werden eheliche Ersparnisse und Gebrauchsvermögen gleichermaßen aufgeteilt. Doch bis die Ehe geschieden ist, gilt für beide Partner das Wohnrecht in der Ehewohnung oder im Ehehaus. Als Gebrauchsvermögen zählen bewegliche und unbewegliche Sachen die während der Ehe dem Gebrauch beider Personen dienten. Das könnte auch das gemeinsame Auto oder eine Zweitwohnung sein.

Was ist von der Aufteilung ausgenommen?

Ausgenommen ist alles was von der Gattin oder vom Gatten in die Ehe selbst eingebracht wurde, von Todes wegen erworben oder ihr/ihm von Dritten geschenkt wurden.

Was, wenn man nicht genug Geld hat um den anderen auszubezahlen?

Folgende Möglichkeiten gibt es:

  1. Haus oder Wohnung nach Scheidung oder Trennung verkaufen

    Wenn sich beide Parteien darauf einigen, die gemeinsam erworbene Immobilie bei Scheidung oder Trennung zu verkaufen, kann der Erlös ganz einfach auf beide Parteien aufgeteilt werden. Aus dem Verkauf kann so der beispielsweise der noch laufende Hauskredit getilgt bzw. oftmals abbezahlt werden. Diese Lösung ist meist die einfachste und fairste.

  2. Immobilie nach Scheidung oder Trennung vermieten

    Wenn sich beide Parteiern darauf einigen die gemeinsam erworbene Immobilie zu vermieten geht das natürlich auch. Das macht man gerne wenn beide Parteien über genügend Mittel verfügen und beide Parteien die Immobilie behalten möchten. Oftmals macht man es aber auch wenn beide Parteiern über zu wenig Mittel verfügen um das Haus oder die Wohnung alleine halten zu können. Bei der Vermietung werden die Mieteinnahmen ganz einfach aufgeteilt. Allfällige Kosten die entstehen wie Sanierungen, Instandhaltungskosten müssen dann ebenso von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen werden. Ebenso die anfallende Steuer, wenn Sie eine Immobilie vermieten. Achtung: Eine Immobilienertragsteuer bzw. die Steuer beim Hausverkauf oder Wohnungsverkauf!


Unser Tipp zum Schluss:
Lassen Sie sich gründlich von einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten. Wenn Sie sich entschließen die Immobilie zu verkaufen dann lassen Sie sich von uns beraten. Wir verkaufen Ihre Immobilie bei Scheidung oder Trennung sorgenfrei, schnell und zum Besten Preis. Bei uns beraten Sie Experten – staatlich geprüfte Immobilienmakler und dafür ausgebildete Immobilien-Sachverständige und Gutachter für Immobilien bei Scheidung oder Trennung. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen und Sie persönlich zu beraten unter +43 5572 / 210 300. Bischof Immobilien GmbH, Eisengasse 12, 6850 Dornbirn, Vorarlberg, Österreich.

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